Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der FlyCademy GmbH (nachfolgend „Flugschule“ genannt) gelten für alle Verträge, Schulungsverträge, Fernlehrgangsverträge, Dienstleistungen, Charter und sonstige Leistungen mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“, „Charterer“ oder „Flugschüler“ genannt).

Die Flugschule behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Vertragspartner werden schriftlich (per E-Mail, Fax oder Brief) spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten geänderter Bedingungen informiert. Widerspricht der Vertragspartner den neuen AGB nicht binnen zwei Wochen nach deren Empfang, gelten die geänderten AGB als angenommen.

2. Ausbildungsziel

Die Flugschule bildet den Flugschüler gemäß den Vorschriften der zuständigen Behörde in Theorie und Praxis zum Zwecke des Erwerbs einer Erlaubnis / Berechtigung bzw. einer Lizenz gemäß Ausbildungsvertrag aus. Die Flugschule übernimmt keine Gewährleistung für den Ausbildungserfolg.

Das jeweilige Ausbildungsprogramm bereitet den Schüler ordnungsgemäß auf die vor der zuständigen Luftfahrtbehörde oder Bundesnetzagentur abzulegende Prüfung vor. Die Gestaltung des Ausbildungsprogrammes richtet sich nach den Vorgaben der European Union Aviation Safety Agency (EASA) sowie Vorgaben der zuständigen Behörde und obliegt allein der Flugschule. Die praktische Ausbildung erfolgt ausschließlich durch staatlich geprüfte Fluglehrer.

3. Pflichten

Der Vertragspartner verpflichtet sich Einzelanweisungen, Anordnungen und Regeln des Ausbildungspersonals und der Flugschule gewissenhaft Folge zu leisten.

Sollte ein Vertragspartner physisch oder psychisch nicht zum Führen von Luftfahrzeugen geeignet sein, kann dieser von der Ausbildung oder vom Charter ausgeschlossen werden. Bei groben oder grob fahrlässigen Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen, Verordnungen oder Gesetze erfolgt im Regelfall ein sofortiger Ausschluss. In einem solchen Fall erfolgt keine Rückerstattung der angefallenen Gebühren.

4. Eignungsvoraussetzung

Das Mindestalter bei Ausbildungsbeginn beträgt 14 Jahre. Die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist bei Minderjährigen obligatorisch. Charter- und Ausbildungsvoraussetzung sind die geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung zum Führen von Luftfahrzeugen.

5. Haftung

Die Luftfahrzeuge sind in der gesetzlich vorgeschrieben Höhe gegen Haftpflichtansprüche versichert. Die Flugschule übernimmt keine Haftung außerhalb der abgeschlossenen Vertragsbedingungen. Für alle Luftfahrzeuge ist eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Kosten durch Schäden an Luftfahrzeugen die vorsätzlich, fahrlässig, durch unsachgemäße Nutzung oder regelwidrigem Verhalten verursacht werden, sind vollständig vom Vertragspartner zu tragen.

Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass Verstöße gegen Gesetze oder Verordnungen nach Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht verfolgt werden können.

Die Haftung der Flugschule, ihrer Gesellschafter, ihrer Fluglehrer und ihres Personals für Schäden der Kunden, die in Folge einfacher Fahrlässigkeit entstehen, ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt unabhängig vom Rechtsgrund, der Schadensursache und des Schadenshergangs sowie dessen Art und Höhe. Die Flugschule haftet nicht bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Kundeneigentum oder Eigentum Dritter.

Die Flugschule, ihre Gesellschafter und ihr Personal haften für Unfall- und Unfallfolgeschäden aufgrund grober Fahrlässigkeit nur so weit, als eine Versicherung für den Schaden aufkommt, ohne bei diesen für den Schaden Rückgriff zu nehmen. Jede darüberhinausgehende Haftung ist für Schäden des Kunden ausgeschlossen und wird für Schäden Dritter vom Kunden übernommen.

6. Haftung bei Luftfahrzeugen des Vertragspartners

Bei Luftfahrzeugen des Vertragspartners die zur Ausbildung benutzt werden, hat der Eigentümer des Luftfahrzeuges selbst für die Versicherung Sorge zu tragen. Der Eigentümer bzw. Versicherungsnehmer kommt bei einem entstandenen Schaden für einen eventuellen Selbstbehalt auf. Die Flugschule, ihre Gesellschafter und ihr Personal sind von jeglicher Haftung freigestellt, außer es handelt sich um vorsätzliche Handlungen sowie grobe Fahrlässigkeit. Bei Unfallschäden (Personen und Sachen) haftet die Flugschule, ihre Gesellschafter und ihr Personal nur dann, als eine Versicherung für den Schaden aufkommt.

7. Vertragsabschluss

Das Vertragsverhältnis beginnt mit schriftlichem Vertragsabschluss mittels Einzelvertrages. Mit Vertragsabschluss werden die im Einzelvertrag genannten Gebühren fällig.

Nimmt der Schüler das Ausbildungsprogramm über einen Zeitraum von 12 Monaten nicht in Anspruch, verfällt der Anspruch auf Weiterschulung und das Vertragsverhältnis erlischt. Eine Erstattung bereits geleisteter Gebühren erfolgt nicht. Anders lautende Bedingungen können mittels einer schriftlichen Vereinbarung mit der Flugschule getroffen werden.

Nimmt der Charterer über einen Zeitraum von 36 Monaten keine Leistungen in Anspruch, erlischt das Vertragsverhältnis, alle Daten des Charterers werden gelöscht.

8. Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Preisliste, die auf der Webseite der Flugschule www.flycademy.de abrufbar ist.

Bei Ausbildungsabbruch bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Ausbildungsgebühren sowie bereits geleisteter Zahlungen für die praktische Ausbildung.

Die Flugschule ist berechtigt die Preisliste an sich verändernde Marktbedingungen anzupassen. Bei Preisänderungen informiert die Flugschule den Vertragspartner schriftlich (in der Regel per E-Mail) spätestens 2 Wochen vor Inkrafttreten der geänderten Preise.

9. Fremdleistungen

Fremdleistungen werden idealerweise direkt mit dem Drittanbieter abgerechnet. Als Luftfahrzeughalter werden der Flugschule vereinzelt Anflug- und Streckengebühren verspätet in Rechnung gestellt, die Weiterverrechnung an den Vertragspartner erfolgt nach Rechnungsempfang bei der Flugschule.

Die Flugschule bietet den Service z.B. Lande-, An- und Abfluggebühren, Tankkosten und Handling mit Dritten abzurechnen. Dem Vertragspartner werden nach Anfall und in belegtem Ausmaß die angefallenen Gebühren zzgl. Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt.

10. Zahlungsverzug

Im Verzugsfall ist die Flugschule berechtigt, Zinsen in Höhe von 9% per annum über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §247 BGB zu verlangen. Ist der Vertragspartner Verbraucher im Sinne des BGB, so kann die Flugschule Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §247 BGB verlangen. Dem Vertragspartner ist der Nachweis gestattet, dass der Flugschule ein Zinsschaden überhaupt nicht entstanden ist, oder dieser wesentlich niedriger ist als die jeweils gültige Pauschale. Verzug tritt spätestens 4 Wochen nach Fälligkeit der Forderung und Zugang der Rechnung ein. Bei Zahlungsverzug ist der Vertragspartner verpflichtet auch sämtliche vor- und außergerichtlichen Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen.

11. Versicherung

Kunden nehmen auf eigene Gefahr und Verantwortung an den angebotenen Leistungen (z.B. Ausbildung, Charter, Schnupperflüge) teil. Dem Kunden wird empfohlen bei sämtlichen Versicherungsverträgen, insbesondere Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung die Versicherung in Kenntnis zu setzen und zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen Flugunfälle erfasst sind.

Die Luftfahrzeuge der Flugschule sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben versichert. Die Haftpflicht- und Versicherungssummen sind der jeweils aktuellen „Erklärung über Versicherungen“ zu entnehmen.

12. Gutschein für Schnupperflüge

Der Schnupperflug Gutschein berechtigt den Inhaber bei Vorlage zur Teilnahme an einem Schnupperflug mit den gebuchten Leistungen durch die Flugschule.

Der Schnupperflug Gutschein kann innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren eingelöst werden, die Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Ende des Jahres, indem der Gutschein gekauft wurde. Bei Rabattaktionen kann die Gültigkeitsdauer abweichen.

Die Flugschule informiert den Kunden zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung, wenn technische Bedingungen oder Wetterverhältnisse zu einer Terminverschiebung des Schnupperfluges führen. Aufgrund der Art der Leistung ergibt sich bei einer Terminverschiebung kein besonderes Kündigungs- oder Rücktrittsrecht, noch Schadenersatzansprüche. Die Vertragsparteien vereinbaren gemeinsam einen neuen Termin.

Bei Verlust des Gutscheins erfolgt keine Erstattung und die Durchführung des Fluges ist nicht mehr möglich.

13. Stornobedingungen

Bei Buchung eines Kurses (z.B. BZF, AZF, Theoriekurs, usw.) entstehen bei Stornierung binnen 14 Tagen nach Buchung, außer in den folgenden Fällen, keine Kosten.

Bei Stornierung entstehen folgende Kosten:
50% bis 14 Tage vor Beginn des Kurses
70% bei 7 bis 4 Tagen vor Beginn des Kurses
100% bei 3 Tagen vor Beginn des Kurses oder bei Nichterscheinen

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der Flugschule. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebene Streitigkeiten ist, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Sitz der Flugschule. Die Flugschule kann auch im Gerichtsstand des Vertragspartners Klage erheben.

15. Salvatorische Klausel

Für die von der Flugschule auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche, gleich welcher Art, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Vertragspartner kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Flugschule auf einen Dritten übertragen.

Sollten einzelne Bestimmungen eines auf Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.