„Hier ist aber ganz schön was los…”
Richtig!
Denn einen Luftraum mietet man nicht, man kauft ihn nicht oder erbt ihn.
Lufträume sind für alle da, so findet man in ein und dem selben Luftraum oft Sichtflugverkehr jeglicher art wie beispielsweise Segelflugzeuge, Motorflugzeug, Ultraleichtflugzeuge, Helikopter, Militärische Luftfahrzeuge und auch Heissluftballone und Luftschiffe. Aber auch immer öfter Instrumentenflugverkehr.
Genau deshalb ist es wichtig, genau zu wissen, was man darf und was man nicht darf.
Für vieles braucht man keine expliziten Erlaubnisse wenn man sich an bestimmte im jeweiligen Luftraum geltende Regeln hält.
Für andere allerdings schon.
Und wie unterhält man sich da miteinander, woher bekomme ich diese Erlaubnisse? Seht selbst!
Das BZF II ist das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis 2, welches dich ermächtigt, dich im Flugfunkdienst im deutschen Luftraum mit anderen Teilnehmern und auch Fluglotsen zu unterhalten.
Mit dieser Funklizenz kannst du dich frei und in jedem deutschen Luftraum bewegen und Sichtflug durchführen.
Diese Lizenz ist einer der ersten Schritte zum Pilotenschein wenn du bei uns anfängst.
Der theoretische Teil wird in einem kleinen Onlinekurs etwas näher gebracht.
Das Training für den praktischen Teil wird in Kleingruppen abgehalten (auch online möglich).
Hierbei wird vom Trainer versucht, durch die Mehrzahl der Teilnehmer eine möglichst Praxisnahe Atmosphäre zu schaffen.
Schon sehr Zeitnah nach deinem Ausbdildungsbeginn wirst du durch die Kontrollzone in Braunschweig aktiv an das Funken herangeführt.
So ist mit etwas lernen die Prüfung zum BZFII ein „klacks“ und du kannst sofort loslegen.
Das BZFI ist das beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis 1, welches dich ermächtigt, dich im Flugfunkdienst im deutschen, aber eben auch im internationalen Luftraum mit anderen Teilnehmern und Fluglotsen zu unterhalten.
Mit dieser Funklizenz ist es nicht nur möglich Deutschland von oben zu erkunden. Du besitzt mit dieser Lizenz auch automatisch die Erlaubnis, Sichtflugverkehr nach den geltenden Regeln im jeweiligen Ausland durchzuführen und in unkontrollierte sowie kontrollierte Lufträume einzufliegen und Einflug- sowie Start/Landefreigaben auf englisch zu erhalten.
Das BZFI beinhaltet automatisch auch das BZFII und du darfst damit deutsch sowie auch englisch funken.
Das AZF ist das allgemein gültige Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst welches dich ermächtigt, dich im Instrumentenflug und nach Instrumentenflugregeln im deutschen Luftraum sowie im internationalen Luftraum zu bewegen.
Es wird nach erhalt des BZFII / BZFI als zusätzliche Lizenz erworben und ist damit der erste Schritt zur Instrumentenflugberechtigung.
BZF – (Online-Kurs per Zoom / ausgebucht
)
10.08.2023 – 12.09.2023
Dienstag & Donnerstag 19:00 – 21:00Uhr
Nächster Kurs im September 23 – genaue Termine folgen in kürze.
Individuelle Einzeltrainings bieten wir gerne zu deinen Wunschterminen an.
Weitere Termine folgen in kürze.
Individuelle Einzeltrainings bieten wir gerne zu deinen Wunschterminen an.
Der Kurse umfassen ca. vier Stunden Einführung in die theoretischen Grundlagen des Sprechfunks und fünf Sessions á 120-240 Minuten Sprechfunk-Training.
BZF II
Die Prüfung findet bei der Bundesnetzagentur an einem Standort deiner Wahl statt
(z.B. Bremen / Eschborn / Berlin / …).
Die Prüfung ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil aufgeteilt:
Der theoretische Teil umfasst 100 Fragen des veröffentlichten Fragenkataloges der Bundesnetzagentur
(entfällt bei bestandener theoretischer Prüfung mit dem Fach Kommunikation LAPL(A) + PPL(A)).
Davon müssen innerhalb von 60 Minuten 75% richtig beantwortet werden.
Der praktische Teil umfasst zwei simulierte An- und Abflüge an kontrollierten Flugplätzen innerhalb Deutschlands, wovon einer unter Sonder-Sichtflugregeln (SVFR) stattfindet.
BZF I
Der theoretische Teil ist identisch mit dem BZF II.
Zusätzlich muss ein Textauszug aus dem AIP vom Englischen ins Deutsche übersetzt werden.
Im praktischen Teil wird einer der Anflüge in englischer Sprache und einer in deutscher Sprache durchgeführt.